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Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären „VEXAT“ ist für jeden Arbeitgeber, der in seinen Arbeitsstäten brennbare Gas, Dämpfe, Nebel, oder Stäube lagert oder verarbeitet verpflichtet diese einzuhalten. Dadurch müssen Gefahrenquellen sowie Schutzmaßnahmen ermittelt und dokumentiert werden. 

Betriebssmitteln die in explosiongefährdeten Bereichen verwendet werden müssen der Explosionsschutzverordnung „ExSV 2015“ entsprechen. Diese müssen gemäß den Ergebnissen des Explosionsschutzdokuments entsprechen. Diese Betriebsmittel müssen gemäß den Gesetzen und Normen dem jeweiligen explosionsgefährdeten Bereich entsprechen. Auch deren Projektierung und Errichtung ist nach den einschlägigen Normen durchzuführen.

 

Folgende Leistungen können angeboten werden:

 - Erstellung von Risikoanalysen gemäß VEXAT §4

 - Einteilung von Ex-Zonen und Erstellung von Ex-Zonenplänen

 - Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

 - Primärer, sekundärer und konstruktiver Explosionsschutz

 - Überprüfung von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereiche

 - Bestimmung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdete Bereiche

 - Einplanung, Auslegung, Durchführung und Abnahme Ex-Anlagen

 - Überprüfung der Eigensicherheit von Ex i Stromkreise

 - Schulungen und Erstellung von Arbeitsanweisungen

 - Erstellung von Gutachten 

 

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für explosionsgeschützte Geräte und Anlagen, bin ich Ihr kompetenter Partner rund um das Thema Explosionsschutz. 

 

 

 

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